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Sprachschulen

KKC arbeitet weltweit mit verschiedenen Sprachenschulen zusammen.

 Möchten Sie auch ein Kooperationspartner von uns werden?

 Dann beachten Sie bitte unsere Standards.

Wie könnte eine Zusammenarbeit mit uns aussehen?

KKC vermittelt nur Schüler (m/w/d) im pflegerischen und medizinischen Bereich in Ausbildung und Jobs mit einem anerkannten B2 Zertifikat. Für eine Ausbildung reichen B2-Deutschkenntnisse aus und bei Fachkräften wird üblicherweise mindestens ein C1-Deutsch-Zertifikat verlangt.

  

Folgende Dienstleistungen kann KKC für Ausbildungsbewerber übernehmen:

 

  • Die Vermittlung eines Ausbildungsvertrages ist kostenfrei.

 

  • Allerdings fallen behördliche Kosten an:

 

  • Coaching im Bewerbungsprozess.

 

  • Anerkennungskosten betragen für Auszubildende 334 Euro, die bei Weiterbeschäftigung nach der Probezeit zurück gezahlt werden.

 

  • Dauer der Anerkennung 3-4 Monate.

 

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten werden vom Bewerber bezahlt.

 

  • Die Vorabzustimmungskosten der Ausländerbehörde nach § 81a betragen 411€.

 

  • Sollte der Arbeitgeber die Vorabzustimmungskosten übernehmen, entfällt die Gebühr.

 

  • Die Vorabzustimmung über die Arbeitsagentur ist kostenlos.

 

  • Anmeldung zur Krankenkasse durch KKC ist kostenlos.

 

  • Online-Hilfestellung in den ersten Tagen in Deutschland.

 

  • Coaching während der Ausbildungszeit.

 

  • Folgende Dienstleistungen kann KKC für Fachkräfte übernehmen:

 

  • Die Vermittlung eines Arbeitsvertrages ist kostenfrei.

 

  • Allerdings fallen behördliche Kosten an:

 

  • Coaching im Bewerbungsprozess.

 

  • Dauer der Anerkennung durch Behörden: 3-4 Monate.

 

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten werden vom Bewerber bezahlt.

 

  • Bei Fachkräften sind die Anerkennungskosten je nach Beruf, Stadt und Bundesland unterschiedlich.

 

  • Wir berechnen vorab pauschal 500 Euro, bei Mehr- und Minderbelastungen werden nach Vorlage der behördlichen Rechnung nachberechnet/erstattet.

 

  • Dauer der Anerkennung 3-4 Monate für Fachkräfte.

 

  • Eine Approbation kann für Ärzte bis zu 5 Jahren dauern.

 

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten werden vom Bewerber bezahlt.

 

  • Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft.

 

  • Vorrausetzung dafür sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung notwendig.

 

  • Die Vorabzustimmungskosten der Ausländerbehörde nach § 81a betragen 411€.

 

  • Sollte der Arbeitgeber die Vorabzustimmungskosten übernehmen, entfällt die Gebühr.

 

  • Die Vorabzustimmung über die Arbeitsagentur ist kostenlos.

 

  • Anmeldung zur Krankenkasse durch KKC ist kostenlos.

 

  • Online-Hilfestellung in den ersten Tagen in Deutschland.

 

  • Coaching während des ersten Jahres des Arbeitsantrittes.

 

  • Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit KKC auf.

  • Es wird dann ein Videocall Termin vereinbart zum Kennenlernen.

 

Bei Einigung zwischen beiden Parteien im Videocall erhält der Kooperationspartner einen Kooperationsvertrag mit einer Zusatzvereinbarung.

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